10 illegale Überwachungsmethoden

1) Dauerhafte oder befristete Kameraaufzeichnungen, die Verhalten, Leistung von Mitarbeitern dokumentieren, sind unzulässig.

2) Selbst bei Verdacht auf eine Straftat darf der Arbeitgeber generell keine Büros, Aufenthaltsräume oder Toiletten überwachen.

3) Lässt der Arbeitgeber das Schreiben privater E-Mails zu oder verbietet es seinen Mitarbeitern nicht ausdrücklich, darf er keinerlei E-Mails mitlesen.

4) Auch das Mitlesen von E- Mails an Betriebsrat oder Betriebsarzt ist nicht gestattet.

5) Der Arbeitgeber darf die Telefone seiner Mitarbeiter nicht abhören.

6) Es ist auch nicht erlaubt die Telefonnummern von der Gesprächspartner von Mitarbeitern auszuspähen.

7) Ein pauschaler elektronischer Abgleich der Kontodaten von Zulieferern mit dem Namen oder den Konten von Arbeitnehmern ist unzulässig.

8 ) Verboten sind Krankenakten von Mitarbeitern, die Diagnosen, Therapien enthalten.

9) Verboten sind allgemeine Krankheitslisten mit Namen der Mitarbeiter.

10) Verboten sind Krankheitslisten, auf denen die Mitarbeiter mit der geringsten Ausfallzeit an erster Stelle stehen.

Quelle: “Finanztest”

Einen Kommentar schreiben