Was ist eigentlich Kurzarbeit?

Seit der Europawahl gibt es hier bei mir die neue Rubrik “Was ist eigentlich?”. Immer wenn ich mir die Frage zu etwas stelle, und das kann oft sein, schreibe ich hierzu einen Beitrag in den Blog.
Das kann in unregelmäßigen Abständen sein und heute ist es halt wieder soweit :-)

Ich habe mich mit dem Thema Kurzarbeit beschäftigt und möchte euch daran teilhaben lassen.

Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend gekürzt wird. In diesen Firmen kann für einen oder viele Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt werden, dann zahlt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge für 80 Prozent des ausgefallenen Bruttolohns während der Bezugdauer. Die Arbeitnehmer erhalten 67 bzw. 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen ist die Bezugsfrist 24 Monate. Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der mehr als 10 Prozent betragen muss.

Durch Kurzarbeit sollen Entlassungen vermieden werden.

Wenn man während der Kurzarbeit neu einen Nebenjob annimmt, wird dieses dort erworbene Geld bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt bzw. abgezogen. Schon bestehende Nebenjobs sind davon nicht betroffen.

Wenn man nach der Zeit der Kurzarbeit arbeitslos wird, bezieht man dennoch das volle Arbeitslosengeld I ohne Abzüge.
Während der Kurzarbeit gilt kein besonderer Kündigungsschutz, dennoch kann z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens mit diesem vereinbaren in dieser Zeit auf betriebsbedingte Kündigung zu verzichten.

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